Für alle über Werkloft Ruhr angebotenen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
Werkloft Ruhr bietet unter anderem gebrauchte, aufgearbeitete, restaurierte sowie handwerklich bearbeitete Möbel und Wohnaccessoires an.
Diese Produkte weisen aufgrund ihres Alters, ihrer Geschichte und der handwerklichen Aufarbeitung häufig alters- oder materialtypische Gebrauchsspuren auf.
Diese Eigenschaften stellen ausdrücklich keinen Sachmangel dar, sondern sind charakteristische Merkmale von Vintage-, Einzelstücken und handwerklich aufgearbeiteten Produkten.
Werkloft Ruhr ist bemüht, alle Produkte möglichst originalgetreu darzustellen.
Geringfügige Farbabweichungen zwischen Produktfotos und Original können insbesondere durch unterschiedliche Bildschirmdarstellungen, Lichtverhältnisse oder fotografische Gegebenheiten entstehen und stellen keinen Mangel dar.
Offensichtliche Transportschäden sollten möglichst unmittelbar beim Zustellunternehmen reklamiert und Werkloft Ruhr unverzüglich mitgeteilt werden.
Die Unterlassung einer solchen Mitteilung hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, erleichtert jedoch die Abwicklung gegenüber dem Versanddienstleister.
Gegenüber Unternehmern gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften.
Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Pflege, eigenständige Veränderungen, unsachgemäße Montage, normale Abnutzung oder äußere Einwirkungen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für viele Produkte werden Pflege- oder Gebrauchshinweise bereitgestellt.
Werden diese Hinweise nicht beachtet und entstehen hierdurch Schäden, können daraus keine Gewährleistungsansprüche gegenüber Werkloft Ruhr hergeleitet werden, soweit gesetzlich zulässig.
7. Gutscheine
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7.1 Erwerb von Gutscheinen
Werkloft Ruhr bietet Wertgutscheine für Waren, Workshops und – soweit im jeweiligen Angebot angegeben – weitere Leistungen an.
Gutscheine können ausschließlich zu den jeweils angegebenen Bedingungen erworben und eingelöst werden.
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7.2 Einlösung
Gutscheine können für Waren oder Dienstleistungen von Werkloft Ruhr eingelöst werden, sofern im Gutschein oder im jeweiligen Angebot nichts anderes bestimmt ist.
Die Einlösung erfolgt während des Bestellvorgangs oder nach vorheriger Absprache.
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7.3 Restguthaben
Übersteigt der Wert des Gutscheins den Kaufpreis, bleibt das verbleibende Guthaben erhalten und kann innerhalb der Gültigkeitsdauer für weitere Einkäufe oder Buchungen verwendet werden.
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7.4 Barauszahlung
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
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7.5 Verlust
Werkloft Ruhr übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die unbefugte Verwendung von Gutscheinen.
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7.6 Gültigkeit
Soweit auf dem Gutschein nichts anderes angegeben ist, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
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7.7 Übertragbarkeit
Gutscheine sind übertragbar und können von einer anderen Person eingelöst werden, sofern der Gutschein noch gültig ist.
Werkloft Ruhr ist berechtigt, die Einlösung durch die jeweilige Inhaberin oder den jeweiligen Inhaber des Gutscheins vorzunehmen, sofern keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen.
8. Firmenevents, Gruppenbuchungen und individuelle Veranstaltungen
8.1 Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für individuell vereinbarte Leistungen von Werkloft Ruhr, insbesondere für
• Firmenevents,
• Team-Events,
• Weihnachtsfeiern,
• Junggesellinnenabschiede (JGA),
• Gruppenworkshops,
• Vereinsveranstaltungen,
• Schulungen,
• individuelle Kreativveranstaltungen sowie
• sonstige exklusiv gebuchte Veranstaltungen.
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8.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag über eine Gruppenveranstaltung kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer entsprechenden Buchungsbestätigung durch Werkloft Ruhr zustande.
Maßgeblich sind die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen.
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8.3 Teilnehmerzahl
Die bei Vertragsschluss vereinbarte Teilnehmerzahl ist Grundlage der Kalkulation.
Änderungen der Teilnehmerzahl sind Werkloft Ruhr möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine entsprechende Minderung der vereinbarten Vergütung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
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8.4 Zahlung
Für Gruppenveranstaltungen gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Werkloft Ruhr ist berechtigt, angemessene Anzahlungen zu verlangen.
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8.5 Stornierung
Für individuell vereinbarte Gruppenveranstaltungen gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen.
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, entscheidet Werkloft Ruhr im Einzelfall über die entstehenden Ausfallkosten unter Berücksichtigung der bereits entstandenen Aufwendungen und der Möglichkeit einer anderweitigen Vergabe des Termins.
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8.6 Absage durch Werkloft Ruhr
Werkloft Ruhr ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
• Erkrankung der Kursleitung,
• höhere Gewalt,
• behördliche Anordnungen,
• technische Ausfälle,
• sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung unzumutbar machen.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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8.7 Durchführung
Werkloft Ruhr ist berechtigt, den Ablauf der Veranstaltung anzupassen, soweit dies aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist und der Charakter der gebuchten Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
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8.8 Sicherheit
Den Anweisungen der Kursleitung ist während der gesamten Veranstaltung Folge zu leisten.
Werkloft Ruhr behält sich vor, einzelne Teilnehmende bei groben Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder bei erheblichen Störungen des Veranstaltungsablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung der Vergütung besteht in diesem Fall nicht.
9. Workshops und Kreativkurse
9.1 Buchung
Die Buchung eines Workshops oder Kreativkurses ist verbindlich.
Mit der Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Werkloft Ruhr und der teilnehmenden Person zustande.
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9.2 Umbuchung
Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Workshoptermin ist bis 28 Kalendertage vor Beginn des gebuchten Workshops möglich.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
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9.3 Stornierung
Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht nicht.
Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit kostenfrei möglich. Die Ersatzperson tritt mit ihrer Teilnahme vollständig in den bestehenden Vertrag ein.
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9.4 Absage oder Terminverschiebung durch Werkloft Ruhr
Werkloft Ruhr behält sich vor, Workshops aus wichtigem Grund abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verschieben.
Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
• Erkrankung der Kursleitung,
• höhere Gewalt,
• behördliche Anordnungen,
• technische oder organisatorische Gründe,
• eine zu geringe Teilnehmerzahl.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
Weitergehende Ansprüche – insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Verdienstausfallkosten – bestehen nicht, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Werkloft Ruhr vorliegt.
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9.5 Teilnahme und Sicherheit
Die Teilnahme an Workshops erfolgt auf eigene Verantwortung.
Den Anweisungen der Kursleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
Werkloft Ruhr behält sich vor, Teilnehmende, die den Workshopablauf erheblich stören oder Sicherheitsanweisungen wiederholt missachten, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.
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9.6 Kleidung und persönliche Gegenstände
Während der Workshops wird unter anderem mit Farben, Lacken, Wachsen, Klebstoffen, Werkzeugen sowie verschiedenen Werkstoffen gearbeitet.
Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können Verschmutzungen oder Beschädigungen an Kleidung oder persönlichen Gegenständen entstehen.
Werkloft Ruhr empfiehlt daher ausdrücklich das Tragen robuster Kleidung sowie geschlossenen Schuhwerks.
Eine Haftung für Verschmutzungen oder Beschädigungen an Kleidung oder persönlichen Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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9.7 Handwerkliche Ergebnisse
Alle im Workshop entstehenden Werkstücke werden von den Teilnehmenden eigenständig in Handarbeit gefertigt.
Abweichungen in Form, Farbe, Struktur oder Oberfläche sind Ausdruck individueller handwerklicher Arbeit und stellen keinen Mangel dar.
Ein bestimmtes handwerkliches Ergebnis oder ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
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9.8 Haftung für Werkstücke
Werkstücke sowie mitgebrachte Gegenstände befinden sich während des Workshops grundsätzlich im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person.
Werkloft Ruhr haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Materialeigenschaften oder eigenverantwortliches Arbeiten entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
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9.9 Foto- und Videoaufnahmen
Während Workshops können gelegentlich Foto- oder Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Social-Media-Kanäle und die Website von Werkloft Ruhr erstellt werden.
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Personen. Wird keine Einwilligung erteilt, entstehen hierdurch keinerlei Nachteile für die Teilnahme am Workshop.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Werkloft Ruhr und der Kundin oder dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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10.2 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
Diese ist erreichbar unter:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Werkloft Ruhr ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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10.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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10.4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Werkloft Ruhr behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Vorschriften, technischer Entwicklungen oder einer Erweiterung des Leistungsangebots.
Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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10.5 Gerichtsstand
Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann oder Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Werkloft Ruhr Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.